SCHULDNERBERATUNG IN DER SUCHTKRANKENHILFE

Bei dem Aufgabenfeld der Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe handelt es sich um ein zielgruppenspezifisches Schuldner- und Insolvenzangebot für suchtkranke bzw. ehemals suchtkranke Menschen.

Zielgruppe:
• Suchtgefährdete, suchtkranke und ehemals suchtkranke Menschen, deren soziale Situation durch eine Ver- oder Überschuldungsproblematik gekennzeichnet ist und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben; als Suchtkrank werden in diesem Zusammenhang sowohl Menschen mit einer stoffgebundenen (Konsumenten von Alkohol, Medikamente und illegale Drogen) als auch mit einer stoffungebundenen Abhängigkeitserscheinung (pathologische Glückspieler, Kaufsucht, o.ä.) verstanden

Ziele:
Sicherung der materiellen Existenz

• Aktuelle und vollständige Bestandaufnahme der Ver- bzw. Überschuldungssituation

• Vermeidung weiterer Ver- oder Überschuldung

• Überwindung der Ver- oder Überschuldungsproblematik und der damit einhergehenden Vermittlungshemmnisse

Methoden:
• Krisenintervention

• Haushalts- und Budgetberatung

• Krisenintervention

• Bestandsaufnahme der Ver- oder Überschuldungssituation

• Regulierung und Abwicklung der Entschuldung (konventionelle Entschuldung)

• Abwicklung der Entschuldung mit Hilfe eines Verbraucherinsolvenzverfahrens